Fischereirecht ist Landesrecht und unterscheidet sich mitunter enorm von Land zu Land. Das kann in Schmöckwitz seltsame Früchte tragen: Ob Krossinsee, Seddinsee oder Zeuthener See – die Landesgrenze verläuft entweder mitten im Gewässer oder zwischen Gewässer und Ufer.
Wer auf Friedfische (z.B. Rotaugen, Karpfen) ohne Fischereiprüfung angeln möchte, darf das in Brandenburg, in Berlin hingegen nicht. Angeln auf Raubfische ist vom 1.1. bis zum 30.4. in Berlin verboten, in Brandenburg aber wiederum nicht.
Nun stellt sich die Frage: Darf man im Frühjahr am Berliner Ufer des Krossinsees sitzend einen Raubfischköder im Brandenburger Gewässer anbieten?
Die untere Fischereibehörde von Berlin sagt “Nein”! Der Angelnde sitzt ja in Berlin, bloß der Fisch ist in Brandenburg. Ein guter Angler ist flexibel: mit der Wathose steht man jetzt 20cm weiter im Brandenburger Wasser, anstatt am Berliner Ufer zu sitzen. Petri heil!